Gemäß einer Novelle der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) ist seit 1. Jänner 2017 eine authentische Kundmachung aller Gemeindeverordnungen in einem elektronischen Amtsblatt im Internet vorgesehen. Zu diesem Zweck soll ein elektronisch geführtes Amtsblatt unter der Internetadresse jeder Gemeinde eingerichtet werden. Die elektronisch kundzumachenden Dokumente müssen von der Gemeinde vorweg in „einem zuverlässigen Prozess“ erzeugt werden und mit einer elektronischen Signatur, der Amtssignatur der Behörde, versehen sein.
Durch die authentische Kundmachung von Gemeindeverordnungen im Internet soll – neben der Verfolgung von verwaltungsreformatorischen Zielsetzungen – auch der faktische Zugang der Gemeindebürgerinnen und -bürger zu den kommunalen Rechtsvorschriften erleichtert werden. Um einen möglichst breiten Zugang zu den Dokumenten zu gewährleisten ist vorgesehen, dass die Kundmachungen im elektronisch geführten Amtsblatt jederzeit ohne Identitätsnachweis, unentgeltlich und selbstverständlich auch barrierefrei zugänglich sein müssen.
Sie finden das elektronisch geführte Amtsblatt der Gemeinde Albeck unter folgender Internetadresse:
https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/21001
Bitte beachten Sie, dass im elektronisch geführten Amtsblatt nur jene Verordnungen erscheinen, die ab dem 1.1.2017 kundgemacht wurden!
Alle Verordnungen, welche vor dem 01.01.2017 erlassen wurden, finden Sie nach wie vor unter http://www.ris.bka.gv.at/Gemeinderecht
Weblink: Offener Haushalt - Finanzdaten aus dem öffentlichen Sektor in Österreich
Schneetelefon +43 4279 7358
Amtsstunden und Parteienverkehr
der Gemeinde Albeck
Montag 07.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 07.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag 07.00 – 16.00 Uhr
Freitag 07.00 – 13.00 Uhr
Amtsstunden des Bürgermeisters
Dienstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 07.00 – 08.30 Uhr
(und nach telefonischer Terminvereinbarung)