
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt.
Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
Das ausgedruckte Dokument kann am Gemeindeamt verifiziert werden.
Dabei trifft die Gemeinde nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes kann auf folgende Arten erfolgen:


Schneetelefon +43 4279 7358
Amtsstunden und Parteienverkehr
der Gemeinde Albeck
Montag 07.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 07.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag 07.00 – 16.00 Uhr
Freitag 07.00 – 13.00 Uhr
Amtsstunden des Bürgermeisters
Dienstag: 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 07.00 – 08.30 Uhr
(und nach telefonischer Terminvereinbarung)
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